Die ärztliche Verordnung ist nicht budgetbelastend.
Die Grundlage zur Prüfung einer Leistungsübernahme durch die Kostenträger ist Formblatt 56.
Folgende Punkte müssen bei der Verordnung dargelegt werden:
- Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/Belastungseinschränkung im Sport
- Rehabilitationsgrund/-ziel(e)
- Rehabilitationsumfang Anzahl der Übungseinheiten (ÜE)
- Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten und Inhalten
Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt.
Regelfall:
- 50 ÜE innerhalb 18 Monaten
- bei bestimmten Indikationen: (Rahmenvereinbarung Nr. 4.4.1) 120 ÜE innerhalb von 36 Monaten
- Jugendliche/Kinder: 120 ÜE innerhalb von 24 Monaten
Folgeverordnung ist bei bestimmtem, ärztlichen Befund möglich.
Nach einer ambulanten/stationären medizinischen Rehabilitation kann Rehabilitationssport erneut notwendig und verordnet werden.
Reha-SV-Gelnhausen e. V. Sportkurse
- Muskeltraining in der Gruppe
- Rückenfitness
- Schwimmbad, Aquafitness